Sie sind hier: Verkehrsrecht
Zurück zu: Startseite
Allgemein:
Impressum
Unsere Sozietät
Rechtsberatung
Vollmachten
AGB
Datenschutz
Kontakt
Rechtsanwälte
Nachfolgend erhalten Sie einige nützliche Tabellen und Informationen aus dem Bereich Verkehrsrecht.
_______________________________________________________________________________
Mit Klick auf die neben stehende Grafik können Sie den Bußgeldkatalog Stand 01.01.2007 herunterladen. Hierbei handelt es sich um einen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog mit Punktekatalog. Sollten Sie noch nicht den Acrobat Reader besitzen, so können Sie diesen hier (externer Hyperlink) beim Softwareanbieter kostenfrei herunterladen.
Abbildung: Bußgeldkatalog zum Download -
_______________________________________________________________________________
Hier finden Sie eine Bremswegtabelle zum Download als PDF-Datei. Sollten Sie noch nicht den Acrobat Reader besitzen, so können Sie diesen hier (externer Hyperlink) beim Softwareanbieter kostenfrei herunterladen.
Abbildung: Bremswegtabelle zum Download -
_______________________________________________________________________________
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:
| Zuwiderhandlungen | Maßnahmen |
| eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen |
| nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
| nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wie bisher gilt, dass nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 EUR Geldbuße geahndet worden sind.
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
_______________________________________________________________________________
Rund um die Fahrschule gibt es eine Reihe verkehrsrechtlicher Problemfelder. Wenn Sie diesem LINK folgen, erhalten Sie nützliche und Interessante Informationen für Fahrschulunternehmen. Kunden der mplus technologies AG können auf der Folgeseite Vertragsdokumente herunterladen hinsichtlich der Ausrüstung von Fahrschulfahrzeugen mittels eines Kamera-Video-Systems.
_______________________________________________________________________________
Gehe zu: Fahrschule und Recht